/Kunden/Scheinselbständigkeit/*

Scheinselbständigkeit - Fehler vermeiden

Vorweg

Zusammen mit den erfahrenen Experten der IT-Projektgenossenschaft ist Scheinselbständigkeit ein kontrollierbares Risiko! Es gibt keinen Grund, die Zusammenarbeit mit Freelancern zu beenden.

Die folgenden Fehler und Irrtümer sollten beim Einsatz von Freelancern in Ihrem Unternehmen unbedingt vermieden werden:

Fehler 1: Direkte Beauftragung von Freelancern

Besondere Aufmerksamkeit bei Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung BUND erregen direkt beauftragte Freelancer und IT-Dienstleister. Diese sind bei einer Papierprüfung leicht zu identifizieren und erfüllen besonders leicht die Kriterien für scheinselbstständige Beschäftigung.

Fehler 2: Das Zwischenschalten einer Vermittlungsagentur schützt den Auftraggeber?

Das ist nur bedingt richtig. Kommt es nämlich im Rahmen einer Vor-Ort-Prüfung zur Begutachtung der tatsächlichen Verhältnisse beim Auftraggeber, kann sehr schnell „Weisungsgebundenheit“ oder „Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers“ festgestellt werden. Dann wird das Vertragsverhältnis zur Vermittlungsagentur als Scheinverhältnis eingestuft und dem Auftraggeber Täuschung unterstellt. Außerdem schützt die zwischengeschaltete Vermittlungsagentur nicht davor, dass sich der Auftragnehmer beim Endkunden auf rückwirkende Festanstellung einklagen kann.

Fehler 3: Mit einem Statusfestellungsverfahren bei der Rentenversicherung werden Probleme vermieden

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Rentenversicherung in Ihrem Fall auf Scheinselbständig befindet, liegt bei knapp 50 Prozent, der Ausgang ist völlig ungewiß und dauert in der Regel 72 Tage. Beantragen Sie daher nicht unvorbereitet ein Statusfeststellungsverfahren. Lassen Sie sich vorher von einem unserer Sozialrechstexperten beraten.

Fehler 4: Weisungsgebundenheit, Einbinden in die Betriebliche Organisation und mehr

Häufige Fehler bei der Beauftragung von Freelancern und IT-Dienstleistern sind:

  • Weisungsgebundenheit hinsichtlich Ort, Zeit und Organisation der Tätigkeit
  • Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers
  • Ausübung von Tätigkeiten, die auch von Angestellten des Auftraggebers durchgeführt werden
  • Überstunden- und Urlaubsvergütung
  • und vieles mehr....

Lösung

Die IT-Projektgenossenschaft eG bietet Ihnen ein erprobtes Modell zum rechtssicheren Einsatz von selbständigen Experten in Ihren IT-Projekten an. Wir beraten Sie und bieten Ihnen ein Inhouse-Seminar an, um Sie mit den Risiken und Lösungswegen vertraut zu machen.

Ihre Nachricht