Wir sind offen für Freelancer, Einzelunternehmen, UGs, GmbHs, etc. Wichtig ist nur, dass Sie selbständig sind. Und natürlich sollte Ihre Tätigkeit im IT-Bereich liegen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie als Entwickler, Manager, Tester oder anderes unterwegs sind.
Wir freuen uns über jedes neue Mitglied. Egal ob Sie nur für ein Projekt zu uns stoßen oder sich am Auf- und Aus-bau der Genossenschaft aktiv beteiligen möchten. In diesem Dokument haben wir zusammengestellt, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen und wie es weiter geht: IT-Projektgenossenschaft, Checkliste Eintritt (PDF). Mehr Informationen: Mitglied werden
Zum Ende eines jeden Jahres, mit einer Frist von 3 Monaten.
Die Genossenschaft ist eine flexible, günstige und vor allem stabile Alternative zur GmbH / UG. Neue Mitglieder können schnell und unkompliziert aufgenommen werden. Die Einlage ist gering (bei der IT-Projektgenossenschaft ein Anteil á 50 EUR) und die Mitspracherechte sind groß. Jedes Mitglied ist stimmberechtigt, kein Mitglied hat mehr als 10 Prozent der Stimmen. Zudem ist die Genossenschaft wie die GmbH haftungsbeschränkt: Die Mitglieder haften nur mit ihrer Einlage. Selbst der Austritt ist unkompliziert. Und das Wichtigste: Alle Mitglieder bleiben selbständige Unternehmer.
Genossenschaft: Die optimale Rechtsform für Freiberufler
Nein, es besteht keine Nachschusspflicht. Das haben wir in unserer Satzung explizit ausgeschlossen.
Ja, das geht. Ein Anteil kostet 50 Euro. Mitglieder können zunächst einen Anteil erwerben. Wir haben darüber hinaus ein attraktives Parternprogramm entwickelt, das es u.a. ermöglicht, noch weitere Anteile an der IT-Projektgenossesnchaft zu erwerben und so eine höhere Beteiligung am Gesamtergebnis der Genossenschaft zu erhalten.
Unsere Vermittlungsprovision beträgt zur Zeit 7,5 Prozent. Das ist sehr viel günstiger als die marktüblichen 15 bis 25 Prozent. Selbst andere Vermittlungsgenossenschaften berechnen 10 bis 12,5 Prozent Provision.
Wir haben keine Beschränkung im IT-Bereich, konzentrieren uns aber auf das Projektgeschäft.
Wir unterstützen Sie in vielen organisatorischen Dingen, wie anwaltlich geprüften - vor Scheinselbständigkeit schützenden - Verträgen. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach Kandidaten, wenn Sie in Ihrem Projekt weitere Freiberufler benötigen, wir bieten Ihnen ein Unternehmen, mit der Sie beim Kunden auftreten können und dergleichen mehr. Und wir unterstützten unsere Mitglieder vertrieblich. Wir sind eine Vertriebsgenossenschaft für IT-Dienstleister.
Nein, Sie entscheiden bei jedem Ihrer Aufträge, ob er über die Genossenschaft abgewickelt wird, oder nicht. Ihre Kunden bleiben Ihre Kunden. Allerdings können Sie keine Projekte direkt abwickeln , die Ihnen über die IT-Projektgenossenschaft vermittelt worden sind.
Wenn Sie einen Auftrag über die IT-Projektgenossenschaft abwickeln, erstellt die Genossenschaft die Rechnung an den Kunden. Nach Zahlungseingang vom Kunden erfolgt eine Gutschrift an Sie und dann die Zahlung.
Sollte Ihnen das zulange dauern, bieten wir Ihnen eine Faktoringlösung an.
Nein. Unser Modell schützt Sie dann vor Scheinselbständigkeit, wenn die IT-Projektgenossenschaft eG der Auftragnehmer ist und den Auftrag an Sie übergibt. Die Mitgliedschaft alleine reicht nicht aus.
Das Risiko der Scheinselbständigkeit betrifft weniger Sie in Ihrer Rolle als IT-Dienstleister, sondern vor allem den Auftraggeber. Der muss nämlich für Sie Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, wenn die Rentenversicherung Scheinselbständigkeit feststellt. Folglich werden Sie als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer eingestuft und müssen Ihr Unternehmen rückabwickeln. Das kann für Sie zu Steuernachzahlungen führen.
"Da die Mitglieder der IT-Projektgenossenschaft eG als mitarbeitende Gesellschafter der IT-Projektgenossen¬schaft eG tätig sind und die IT-Projektgenossenschaft eG mehrere Auftraggeber bzw. Kunden hat, werden die Mitglieder der IT-Projektgenossenschaft eG de jure so gestellt, als hätten sie ebenfalls mehrere Auftraggeber. Somit entfällt für die Mitglieder der IT-Projektgenossenschaft eG die Rentenversicherungspflicht zu 100%." bestätigt uns Dr. Benno Grunewald, einer der renommiertesten Experten für IT-Scheinselbständigkeit in Deutschland.
Jeder Unternehmer sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung haben. Ob und wo Sie eine Betriebshaftpflicht abschließen, ist Ihnen überlassen. Sollten Sie allerdings eines unserer Projekte übernehmen, müssen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Vermögensschäden von mindestens 1 Millionen Euro nachwiesen. In Einzelfällen kann die Deckungssumme auch höher sein. Das hängt vom Rahmenvertrag mit dem jeweiligen Kunden ab.
Wir haben bei der Hiscox Versicherung einen Gruppenrabatt für unsere Mitglieder ausgehandelt.
Aus zwei Gründen: Erstens treten Versicherer bei Betiebshaftpflichtversicherungen nur für Schäden ein, die durch Arbeitnehmer des versicherten Betriebs verursacht werden, nicht aber für solche von Subunternehmern oder beauftragten Dienstleistern.
Und zweitens ist genau das ein Hinweis für die Prüfer der Rentenversicherung, ob ich selbständig handle oder nicht.
Wenn Sie ihren Kunden mitbringen, reduziert sich die Provision der Genossenschaft von 7,5 Prozent auf 5,5 Prozent in den ersten sechs Monaten und danach auf circa 4,8 Prozent. Zudem gibt es umsatzabhängig Partnerpunkte. Ab einer in unseren Ordnungen von den Mitgliedern festgelegten Anzahl von Partnerpunkten werden Sie Partner der Genossenschaft und haben Anspruch auf die Partnerprämie, also einen höheren Anteil am Gesamtergebnis der Genossenschaft.
Ja. Sie haben Anspruch auf die Geschäftserweiterungsprämie, deren Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wurde. Und Sie erhalten Partnerpunkte.
Durch die Abwicklung über die Genossenschaft ist Ihr Kunde und Sie vor der Unterstellung von Scheinselbständigkeit geschützt. Die Kosten:
Zusätzlich müssen Sie mindestens einen Genossenschaftsanteil über 50 Euro zeichnen. Die Kosten dafür erhalten Sie bei Austritt zurück. Und Sie erhalten auf diesen Anteil jährlich Gewinnausschüttung.
Vom Umsatz mit Ihrem Kunden gehen 4,2% - 5% an die Genossenschaft (Je nachdem, ob Sie den Kunden alleine betreuen oder ob wir Sie dabei unterstützen).
Eventuell (wenn noch nicht vorhanden) müssen Sie eine IT-Haftpflichtversicherung abschließen. Bei einer Deckungssumme von 1 Million Euro für Vermögensschäden müssen Sie mit 700-900 Euro Jahresbeitrag rechnen. Verlangt Ihr Kunde eine höhere Deckungssumme, wird es teuerer (2 Mio -> ca 1100 Euro Beitrag). Wir haben Sonderkonditionen mit einem Versicherer.
Zahlungen an Sie erfolgen grundsätzlich erst nach Zahlungseingang durch den Kunden. Sind mit dem 30 Tage vereinbart, dauert es bei Ihnen ca. 35 Tage bis zum Zahlungseingang, wir zahlen also sofort nach Zahlungseingang vom Kunden.
Falls das zu lange ist, haben wir ein sehr günstiges Faktoring-Angebot vorliegen. Damit verkürzt sich die Zeit zwischen Rechnungsstellung und Zahlungseingang für Sie auf wenige Tage. Die Gebühren, die die Factoring Gesellschaft dafür erhebt, betragen 3-4 % des Rechnungsbetrags. Allerdings geht das nur, wenn Ihr Kunde damit einverstanden ist und die Faktoringgesellschaft Ihren Kunden als kreditwürdig einstuft.
Senden Sie uns eine Email oder rufen Sie uns an: 033203 / 77 18 19