Scheinselbständigkeit - ein Eiertanz der Rentenversicherung
07.09.2016 15:32
Der Bayerische Rundfunk berichtet über die Entwicklung der Tätigkeit der Deutschen Rentenversicherung - Clearingstelle. So ist festzustellen, dass 2006 nur ca. 19 Prozent der freiwilligen Statusfeststellungsverfahren auf scheinselbständig entschieden wurden, im vergangenen Jahr betrug der Anteil aber 45 Prozent. Es entsteht der Eindruck, die Rentenversicherung legt die gesetzlichen Regelungen immer strenger aus, um Sozialabgaben einzutreiben.
Schriftlich teilt die Deutsche Rentenversicherung dem Bayerischen Rundfunk dazu mit: "Aus dem Anstieg der Feststellungen einer abhängigen Beschäftigung im Statusfeststellungsverfahren lässt sich kein unmittelbarer Zusammenhang zu einer veränderten Entscheidungspraxis der Clearingstelle herstellen...".
Am 08.09.2016 haben wir die Gelegenheit, dem Arbeitsministerium in einem Kamingespräch unsere Einschätzung der Lage und die Situation der Selbständigen im IT-Bereich zu erläutern. Die IT-Projektgenossenschaft, vertreten durch das Vorstandsmitglied Joachim Groth, wurde dazu von Arbeitsministerin Andrea Nahles eingeladen.
Mit der IT-Projektgenossenschaft sind Mitglieder und deren Auftraggeber allerdings sicher aufgestellt. Ein Gutachten bescheinigt uns: Die Rentenversicherungspflicht kann sicher ausgeschlossen werden. Auch bei langen Vertragslaufzeiten; wenn sich alle Beteiligten ans das Konzept und die Leitfäden der IT-Projektgenossenschaft halten.
Lesen Sie hier den kompletten Artikel auf der Seite des Bayersichen Rundfunks.