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Rechtssicherer Einsatz von IT-Experten in Ihrem Projekt

Rechtssicherheit für IT-Auftraggeber

Freelancer sind flexibel, hoch spezialisiert und schnell verfügbar. Verglichen mit gleichqualifizierten Leiharbeitern sind sie preiswert und erfordern wenig administrativen Aufwand. Mit Freelancern können Projektziele schneller erreicht werden.

Für Sie als Auftraggeber ist der Einsatz von externen Experten neben dem fachlichen Risiko (Missmatch Aufgabe-Fähigkeit) jedoch mit dem Risiko der Scheinselbständigkeit behaftet. Das fachliche Risiko ist durch die Vertragsgestaltung mit kurzen Kündigungsfristen insbesondere in der Anlaufphase kalkulierbar. Scheinselbständigkeit kann bei der Beauftragung über die IT-Projektgenossenschaft eG praktisch ausgeschlossen werden.

Das größte Risiko bezüglich Scheinselbständigkeit liegt darin, selbständige IT-Experten direkt zu beauftragen. Das gilt nicht nur für Freiberufler sondern auch für Geschäftsführer von Einpersonen-GmbHs bzw. -UGs.

Bei selbständigen IT-Experten, die über klassische Vermittlungsagenturen eingesetzt werden, liegt das Risiko v.a. darin, dass diese sich auf Anstellung beim Auftraggeber einklagen und ihnen für die gesamte Beauftragungsdauer die Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden müssen. Seitdem zwei Externe sich über diesen Weg bei der Daimler AG auf Festanstellung einklagen konnten, hat dieses Beispiel leider Schule gemacht.

Rechtssicherer Einsatz von IT-Experten in Ihrem Projekt

Modell zum Schutz vor Scheinselbständigkeit

Wir haben in enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden und den renommiertesten Rechtsexperten für IT-Selbständigkeit ein Modell entwickelt, mit dem Scheinselbständigkeit im IT-Projektgeschäft weitestgehend ausgeschlossen wird. Damit stehen wir in Deutschland konkurrenzlos da. Dieses Modell haben wir zuletzt im Juli 2024 von der renommierten Kanzlei Dr. Benno Grunewald überprüfen lassen. Dr. Grunewald bestätigt uns:

"Aus den nachfolgend dargestellten Erwägungen stellt sich die Tätigkeit von Selbständigen, die über die IT-Projektgenossenschaft eG tätig werden, als definitiv selbständig dar. Sofern die vertraglichen Vereinbarungen eingehalten und die tatsächliche Umsetzung gemäß den Leitfäden beachtet wird, stellt sich das Risiko der Feststellung einer Scheinselbständigkeit bzw. eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses als sehr gering dar."

Beantragen Sie nicht unvorbereitet ein Statusfeststellungsverfahren. Lassen Sie sich vorher von einem unserer Sozialrechstexperten beraten. Vermeiden Sie unbedingt direkte Vertragsbeziehungen zu externen IT-Dienstleistern.

Fordern Sie noch heute das Gutachten an!

rufen Sie uns an: 033203/77 18 19

oder

Schreiben Sie eine Email: info@it-projekt-eg.de

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