Rechtssicherheit für IT-Auftraggeber
Freelancer sind flexibel, hoch spezialisiert und schnell verfügbar. Verglichen mit gleichqualifizierten Leiharbeitern sind sie preiswert und erfordern wenig administrativen Aufwand. Mit Freelancern können Projektziele schneller erreicht werden.
Für Sie als Auftraggeber ist der Einsatz von externen Experten neben dem fachlichen Risiko (Missmatch Aufgabe-Fähigkeit) jedoch mit dem Risiko der Scheinselbständigkeit behaftet. Das fachliche Risiko ist durch die Vertragsgestaltung mit kurzen Kündigungsfristen insbesondere in der Anlaufphase kalkulierbar. Scheinselbständigkeit kann bei der Beauftragung über die IT-Projektgenossenschaft eG praktisch ausgeschlossen werden.
Das größte Risiko bezüglich Scheinselbständigkeit liegt darin, selbständige IT-Experten direkt zu beauftragen. Das gilt nicht nur für Freiberufler sondern auch für Geschäftsführer von Einpersonen-GmbHs bzw. -UGs.
Bei selbständigen IT-Experten, die über klassische Vermittlungsagenturen eingesetzt werden, liegt das Risiko v.a. darin, dass diese sich auf Anstellung beim Auftraggeber einklagen und ihnen für die gesamte Beauftragungsdauer die Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden müssen. Seitdem zwei Externe sich über diesen Weg bei der Daimler AG auf Festanstellung einklagen konnten, hat dieses Beispiel leider Schule gemacht.