Rechtssicherer Ausschluss von Scheinselbständigkeit
Wir haben in enger Zusammenarbeit mit den renommiertesten Rechtsexperten für IT-Selbständigkeit ein Modell entwickelt, mit dem Scheinselbständigkeit im IT-Projektgeschäft ausgeschlossen wird. Seit Juni 2014 haben wir das erfolgreich umgesetzt.
Dieses Modell haben wir zuletzt im Juli 2024 von der Bremer Kanzlei Dr. Benno Grunewald überprüfen lassen.
Dr. Grunewald bestätigt uns:
"Aus den nachfolgend dargestellten Erwägungen stellt sich die Tätigkeit von Selbständigen, die über die IT-Projektgenossenschaft eG tätig werden, als definitiv selbständig dar. Sofern die vertraglichen Vereinbarungen eingehalten und die tatsächliche Umsetzung gemäß den Leitfäden beachtet wird, stellt sich das Risiko der Feststellung einer Scheinselbständigkeit bzw. eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses als sehr gering dar."
Schutzbausteine
Im Kern geht es um das Zusammenspiel der zwei Themen "Verhältnis Auftraggeber - Dienstleister" und "Merkmale für Selbständigkeit", wobei jedes Thema wesentlich für den Schutz ist.
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In der Satzung und den Ordnungen der IT-Projektgenossenschaft haben wir das Fundament für den rechtsicheren Schutz vor Scheinselbständigkeit gelegt. Dazu zählt beispielsweise: Unsere Mitglieder übernehmen Unternehmerrisiko und sie tragen das Risiko des Zahlungsausfalls. Jedes Mitglied hat die Kosten für die eigene Aus- und Fortbildung zu tragen. Und natürlich haben unsere Mitglieder die Möglichkeit für mehrere Auftraggeber tätig zu werden. Durch die Beteiligung als Gesellschafter der Genossenschaft sind unsere Mitglieder am Erfolg der Genossenschaft beteiligt.
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Das "Verhältnis Auftraggeber - Dienstleister" haben wir in unseren Verträgen geregelt
In Zusammenarbeit mit Rechtsexperten haben wir einen Rahmenvertrag und personenunabhängige Projekteinzelverträge. Das Wichtigste darin: Ausschluss von Weisungsrecht, keine Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers. Freie Wahl des Ortes und der Zeiten der Leistungserbringung. Die Regelungen sind das Ergebnis mehrerer Entwicklungsstufen. Sie sind mittlerweile von unseren Fachanwälten und von Anwälten unserer Kunden geprüft worden. Und wir haben dazu ein Rechtsgutachten vom Fachanwalt Dr. Grunewald erstellen lassen.
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Tatsächliche Verhältnisse beim Auftraggeber (Gegebenheiten vor Ort)
Hier haben wir Leitlinien für Auftraggeber der IT-Projektgenossenschaft entwickelt, in denen detailiert beschrieben wird, was im Umgang mit unseren Dienstleistern unbedingt eingehalten und was vermieden werden sollte.
Die "Merkmale für Selbständigkeit" ergeben sich aus der genossenschaftliche Organisation der Dienstleistungserbringung und der Einhaltung der Leitlinien für unsere Mitglieder. Im Gutachten geht Dr. Grunewald ausführlich auf diesen Aspekt ein und resümiert:
"Da die Mitglieder der IT-Projektgenossenschaft eG als mitarbeitende Gesellschafter der IT-Projektgenossenschaft eG tätig sind und die IT-Projektgenossenschaft eG mehrere Auftraggeber bzw. Kunden hat, werden die Mitglieder der IT-Projektgenossenschaft eG de jure so gestellt, als hätten sie ebenfalls mehrere Auftraggeber. Somit entfällt für die Mitglieder der IT-Projektgenossenschaft eG die Rentenversicherungspflicht zu 100%."
Der wichtigste Baustein beim Schutz vor Scheinselbständigkeit ist also die Mitgliedschaft des IT-Dienstleisters in der IT-Projektgenossenschaft.
Beantragen Sie nicht unvorbereitet ein Statusfeststellungsverfahren. Lassen Sie sich vorher von einem unserer Sozialrechstexperten beraten.
Vermeiden Sie unbedingt direkte Vertragsbeziehungen zu externen IT-Dienstleistern.