Auch im zweiten Anlauf konnte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ihren Entwurf zur Reform des Werkvertragrechts (§611a BGB) nicht durchsetzen. Wenngleich der zweite Entwurf schon wichtige Verbesserungen enthielt – so entfällt der Katalog aus acht Negativkriterien zur Feststellung von Scheinselbständigkeit und die Vermutungsregelung –, bringt er Auftraggebern und selbständigen IT-Beratern immer noch keine Rechtssicherheit.
Zweiter Gesetzentwurf zum Werkvertragsrecht gescheitert
Besonders erfreulich ist aus unserer Sicht, dass sich bundesweit erstmals Tausende von IT-Selbständigen zusammengeschlossen haben, um ihre Interessen gemeinsam zu vertreten. Unser Dank gilt insbesondere dem Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland e.V. (VGSD) und der Kampagne Experten-Arbeit-Retten.
Aus gut informierten Kreisen wurde uns am Montag mitgeteilt, dass es in dieser Legislaturperiode keinen weiteren Entwurf zum §611a BGB (Werkvertrag) geben werde. Zudem sei mit Verfassungsklagen gegen die geplanten Neuregelungen zu rechnen. Bis die Neuregelungen tatsächlich wirksam würden, dauerte es demnach noch Jahre.
Das bedeutet für uns, dass wir in den nächsten zwei bis drei Jahren noch mit den unsäglichen aktuellen Regelungen leben müssen. Aber genau da sind die IT-Projektgenossenschaft und ihre Kunden ja gut aufgestellt. Für alle anderen dauert die Rechtsunsicherheit an.