Thema: Scheinselbständigkeit im IT-Projektmarkt

Begriffsklärungen

Freiberufler: Auch wenn steuerrechtlich nicht korrekt, bezeichnen wir in diesem Themenbeitrag den Auftragnehmer, Soloselbständigen, Einzelunternehmer als Freiberufler.

Als Kunde wird der Auftraggeber, Endkunde bezeichnet.

Die Deutsche Rentenversicherung BUND wird vereinfacht als Rentenversicherung oder DRV bezeichnet.

Selbständigkeit / Scheinselbstständigkeit
ist Eigenschaft eines Beauftragungsverhältnisses zwischen Kunde und Freiberufler. Diese Eigenschaft kann mehr oder weniger ausgeprägt sein.

Sozialversicherungspflicht
ist Eigenschaft einer Person (des Freiberuflers).

Begriffsklärungen

Von Scheinselbstständigkeit wird dann gesprochen, wenn ein Auftragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Freiberufler einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis gleich kommt.

§ 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV: Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.