Freiberufler: Auch wenn steuerrechtlich nicht korrekt, bezeichnen wir in diesem Themenbeitrag den Auftragnehmer, Soloselbständigen, Einzelunternehmer als Freiberufler.
Als Kunde wird der Auftraggeber, Endkunde bezeichnet.
Die Deutsche Rentenversicherung BUND wird vereinfacht als Rentenversicherung oder DRV bezeichnet.
Selbständigkeit / Scheinselbstständigkeit
ist Eigenschaft eines Beauftragungsverhältnisses zwischen Kunde und Freiberufler. Diese Eigenschaft kann mehr oder weniger ausgeprägt sein.
Sozialversicherungspflicht
ist Eigenschaft einer Person (des Freiberuflers).